FAQ

Antworten auf die häufigsten Fragen zur GOA
1. Was nützt es mir, dass mein Augenarzt bei der GOA ist?
Durch die Mitgliedschaft eines Arztes bei der GOA werden unterschiedliche Vorteile generiert. Für Sie als Patient ist so zum Beispiel die Teilnahme an bestimmten Selektivverträgen möglich. Außerdem wird durch den regelmäßigen Austausch zwischen den Kollegen die Qualität der Behandlungen und Operationen kontinuierlich erhalten und verbessert.
2. Wenn ich mich an die GOA wende, bekomme ich dann schneller einen Termin?
Besonders im Rahmen von Selektivverträgen wird nach Indikationsstellung in Absprache mit Ihnen, als Patient, eine maximale Wartezeit von vier Wochen bis zur beabsichtigten Operation sichergestellt. Die Terminvergabe der einzelnen Operateure läuft jedoch jeweils über die einzelnen Praxen und Operationszentren. Um den passenden Operateur in Ihrer Region zu finden nutzen Sie gerne unsere Arzt Suche.
3. Mein Augenarzt operiert nicht, wie kann ich mich von einem GOA-Operateur behandeln lassen?
Gerne übernehmen wir Überweisungen von konservativ tätigen Augenärzten der Region. Wir führen Diagnosen, spezielle Behandlungen und Operationen durch. Der Zuweiser wird intensiv über alle Behandlungsschritte informiert und kann anschließend die Betreuung des Patienten wieder übernehmen.
4. Sollte ich mich nicht lieber im Krankenhaus operieren lassen?

Durch die Mitgliedschaft von ambulant operierenden Praxen und Augenarztkliniken streben wir dem Ziel einer Überwindung der Sektoren vehement entgegen. Die Vorteile für Sie bei Ihrer Behandlung sind enorm und Therapien können individuell gestaltet werden. Ein stationärer Aufenthalt im Krankenhaus ist bei vielen Behandlungen nicht mehr nötig und so entsteht für Sie bei gleicher bzw. höherer Operationsqualität ein geringerer Aufwand. Sollte ein Krankenhausaufenthalt jedoch unvermeidlich, können in der Augenklinik Rendsburg Patienten stationär aufgenommen werden.

Aktuelles

Rendsburg, 11.09.2019: Zertifizierter IVOM-Refresher Kurs

Seit dem 1. Oktober 2014 ist die intravitreale operative Medikamenteneingabe (IVOM) ein Bestandteil des Leistungskataloges der Gesetzlichen Krankenversicherung. Mittlerweile ist sie bei vielen Augenleiden ein unverzichtbares therapeutisches Vorgehen.Umso wichtiger ist...

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